Preislist und Charterbedingungen 2024
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Charterbedingungen PDF (194,1 KB)
Yacht Typ | Yacht Name | Bau Jahr | 1.1.-18.5. 5.10.-31.12. |
18.5.-15.6. 21.9.-5.10. |
15.6.-20.7. 7.9.-21.9. |
20.7.-3.8. 17.8.-3.9. |
3.8.-17.8. |
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Lagoon 400 | Evelina | 2013 | € 2,600 | € 3,800 | € 4,900 | € 5,7000 | € 6,400 |
Beneteau Oceanis 51.1 | Marea | 2018 | € 2,930 | € 3,830 | € 4,730 | € 5,340 | € 5,960 |
Hanse 460 | Vaya | 2022 | € 2,750 | € 3,650 | € 4,560 | € 5,170 | € 5,720 |
Beneteau Oceanis 46.1 | Luna | 2023 | € 2,750 | € 3,650 | € 4,560 | € 5,170 | € 5,720 |
Dufour 460 Grand Large | Arba | 2018 | € 2,400 | € 3,100 | € 3,800 | € 4,350 | € 4,800 |
Dufour 460 Grand Large | Cetina | 2018 | € 2,400 | € 3,100 | € 3,800 | € 4,350 | € 4,800 |
Hanse 455 | Vitae | 2017 | € 2,370 | € 3,130 | € 3,750 | € 4,290 | € 4,790 |
Elan Impression 45.1 | Bad Buoy | 2021 | € 2,580 | € 3,350 | € 4,190 | € 4,750 | € 5,250 |
Beneteau Oceanis 40.1 | Sali | 2023 | € 2,000 | € 2,780 | € 3,450 | € 3,950 | € 4,360 |
Beneteau Oceanis 38.1 | Citrea | 2018 | € 1,650 | € 2,070 | € 2,660 | € 3,020 | € 3,390 |
Beneteau Oceanis 38 | Maun | 2015 | € 1,500 | € 1,900 | € 2,450 | € 2,800 | € 3,130 |
Dufour 382 Grand Large | Fortuna | 2017 | € 1,600 | € 2,000 | € 2,550 | € 2,900 | € 3,250 |
Dufour 382 Grand Large | Gangaro | 2016 | € 1,600 | € 2,000 | € 2,550 | € 2,900 | € 3,250 |
Beneteau Oceanis 34.1 | Navicela | 2024 | € 1,600 | € 2,000 | € 2,550 | € 2,900 | € 3,250 |
Beneteau Oceanis 35.1 | Abeona | 2018 | € 1,400 | € 1,830 | € 2,330 | € 2,700 | € 3,020 |
Yacht Typ | Yacht Name | Bau Jahr | 1.1.-18.5. 5.10.-31.12. |
18.5.-15.6. 21.9.-5.10. |
15.6.-20.7. 7.9.-21.9. |
20.7.-3.8. 17.8.-3.9. |
3.8.-17.8. |
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Dufour 512 Grand Large | Hera | 2017 | € 2,930 | € 3,830 | € 4,730 | € 5,340 | € 5,960 |
Bavaria Cruiser46 | Katina | 2015 | € 2,270 | € 3,030 | € 3,650 | € 4,170 | € 4,670 |
Dufour 460 Grand Large | Cygnus | 2017 | € 2,400 | € 3,100 | € 3,800 | € 4,350 | € 4,800 |
Hanse 455 | Istria | 2016 | € 2,370 | € 3,130 | € 3,750 | € 4,290 | € 4,790 |
Dufour 430 Grand Large | Fenera | 2019 | € 2,270 | € 3,030 | € 3,650 | € 4,170 | € 4,670 |
Dufour 412 Grand Large | Apus | 2017 | € 1,800 | € 2,300 | € 2,880 | € 3,200 | € 3,570 |
Hanse 418 | Elba | 2018 | € 1,850 | € 2,400 | € 2,950 | € 3,340 | € 3,650 |
Beneteau Oceanis 38.1 | Hydra | 2018 | € 1,650 | € 2,070 | € 2,660 | € 3,020 | € 3,390 |
Dufour 382 Grand Large | Cetus | 2017 | € 1,600 | € 2,000 | € 2,550 | € 2,900 | € 3,250 |
Dufour 360 Grand Large | Draco | 2018 | € 1,450 | € 1,850 | € 2,400 | € 2,750 | € 3,080 |
Yacht Typ | Yacht Name | Bau Jahr | 1.1.-18.5. 5.10.-31.12. |
18.5.-15.6. 21.9.-5.10. |
15.6.-20.7. 7.9.-21.9. |
20.7.-3.8. 17.8.-3.9. |
3.8.-17.8. |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Lagoon 450 | Bevanda | 2013 | € 3,500 | € 5,220 | € 6,740 | € 8,040 | € 8,980 |
Lagoon 40 | Adriana | 2019 | € 2,820 | € 4,250 | € 5,480 | € 6,500 | € 7,250 |
Excess 11 | Insieme | 2024 | € 3,010 | € 4,540 | € 5,860 | € 6,960 | € 7,760 |
Beneteau Oceanis 51.1 | Alba | 2023 | 3,510 | € 4,830 | € 5,950 | € 7,050 | € 7,860 |
Dufour 512 Grand Large | Luce | 2017 | € 2,930 | € 3,830 | € 4,730 | € 5,340 | € 5,960 |
Beneteau Oceanis 46.1 | Vanga | 2024 | € 2,750 | € 3,650 | € 4,560 | € 5,170 | € 5,720 |
Hanse 455 | Vela | 2017 | € 2,370 | € 3,130 | € 3,750 | € 4,290 | € 4,790 |
Dufour 430 Grand Large | Marlera | 2019 | € 2,270 | € 3,030 | € 3,650 | € 4,170 | € 4,670 |
Beneteau Oceanis 38.1 | Ceja | 2023 | € 1,880 | € 2,500 | € 3,150 | € 3,620 | € 4,050 |
Dufour 360 Grand Large | Krka | 2018 | € 1,450 | € 1,850 | € 2,400 | € 2,750 | € 3,080 |
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN DES BOOTSMIETVERTRAGES
1. Der Vermieter ist verpflichtet, das Boot segelbereit auf dem vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit zu übergeben. Falls aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Schäden verursacht durch den Vormieter) der Vermieter nicht in der Lage ist dem Mieter das entsprechende Boot auf dem vereinbarten Ort zu übergeben, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter ein Boot ähnlicher Länge und Anlegegröße zur Verfügung zu stellen oder die Aufwendungen dem Mieter komplett zurückzuerstat¬ten.
In diesem Fall muss der Mieter keinen Antrag auf Schadensersatz stellen. Der Wert des Schadensersatzes wird zusammen mit Zinsen pro Tag abgerechnet.
2. VERSICHERUNG: Der Vermieter ist verpflichtet, das Boot wie folgt zu versichern:
-Vollkasko in Höhe des Marktwertes des Bootes, einschließlich der Ausrüstung, mit Franchise (Schadensanteilnahme).
-Versicherung für Schäden gegenüber Dritten (Sachen und Personen).
Persönliche Sachen des Mieters und der Besatzung sind mit dieser Versicherungspolice nicht gedeckt.
3. SEGELGEBIET UNTER CHARTER: Das vereinbarte Segelgebiet ist das Kroatische National Wasser ob es anders besprochen ist.
4. SEGELBEDINGUNGEN: Durch Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Mieter, dass er über gesamte Segel- und Navigationswissen, für die Steuerung des Bootes auf dem offenen Meer verfügt. Im Gegenteil wird er einen Kapitän bestimmen, der auch den Mietvertrag für das Boot unterzeichnen muss.
Durch Unterzeichnung dieses Mietvertrages, bestätigt der Mieter, dass er eine Segelzulassung und zufrieden stellende Segelerfahrung besitzt.
Der Mieter ist für falsche Angaben verantwortlich. Der Mieter und der Kapitän, falls es sich um verschiedene Personen handelt, sind zugleich für die Einhaltung der Bedingungen dieses Mietsvertrages verantwortlich.
5. SPEZIFISCHE VERANTWORTLICHKEIT DES MIETERS:
- Der Mieter ist für die Instandhaltung des Bootes und der Ausrüstung verantwortlich, sowie die Einhaltung der Seefahrtsbestimmungen im Sinne eines guten Seefahrers.
*DER MIETER DARF NIE:
- kommerzielle Transportleistungen von Passagieren mit dem Boot anbieten
- an Sportveranstaltungen teilnehmen, außer er ist befugt dies zu tun
- das Boot vermieten
- ein anderes Boot schleppen, außer in Notfällen
- Nachts segeln, außer bei guter Sicht und immer bei guten Wetterbedingungen
*DER MIETER IST VERPFLICHTET:
- nach Bedarf regelmäßig das Boot während der Fahrt zu überprüfen (Ölstand, Kühlflüssigkeit, usw.)
- das Schiffslogbuch sorgfältig zu führen
- unbedingt innerhalb des Territorialgebietes des Heimstaates zu segeln und verbotene Segelgebiete zu meiden
- sich immer auf den Segelrouten zu halten
Der Mieter ist verpflichtet alle Schadensereignisse oder Unfälle, einschließlich Schäden an dem Boot oder Ausrüstung zu melden. Nach jedem Schadensereignis oder Unfall muss ein genauer Bericht, als Beweis für den Hafenkommandant, Arzt oder die zuständige Behörde erstellt werden. Vielmehr, der Vermieter muss sofort über das Schadensereignis oder den Unfall benachrichtigt werden. Das gleiche gilt für die Segelfertigkeiten, den Verlust oder Beschlagnahmung oder Verwahrung seitens der Behörden. Falls Kosten wegen der nicht Einhaltung der Vorschriften entstehen, werden sie vom Mieter getragen.
Der Sitz des Vermieters muss bei einer Havarie, wegen Schadensbewertung benachrichtigt werden. Bei Schäden oder Verstößen, werden die Reparaturkosten oder die Arztrechnung aus dem Pfand bezahlt.
Die Kosten bewusst verursachter Schäden am Motor oder den Segeln, Verlust von Ausrüstung usw., Verspätung bei Rückgabe oder Tausch des Bootes, werden auch aus dem Pfand beglichen. Für jeden Schaden, dessen Höhe nicht genau festgelegt werden kann, behält der Vermieter den bewerteten Schadenswert für einen Zeitraum von 30 Tagen, nach welchem die Differenzen beglichen werden.
6. ÜBERNAHME DES BOOTES: Das Boot wird dem Mieter mit vollem Treibstofftank übergeben. Bei der Übernahme des Bootes, überprüft der Mieter an der Inventurliste den Zustand des Bootes, Vollständigkeit der Ausrüstung und des Inventars und bestätigt dies durch seine Unterschrift. Nachträgliche Einwände des Mieters über den Zustand und Ausrüstung des Bootes sind nicht möglich.
Falls der Vermieter den Fehler oder Schaden nicht korrigieren kann, auch nicht teilweise, kann der Mieter den Vertrag kündigen oder Nachlässe auf den vereinbarten Mietspreis verlangen.
7. RÜCKGABE DES BOOTES: Nach dem Mietsauslauf ist der Mieter verpflichtet, das Boot mit vollem Treibstofftank und Ausrüstung, wie in der Inventarliste festgehalten wurde, zu übergeben.
8. VERSPÄTUNGEN: Der Mieter ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zu übergeben. Diese Verpflichtung muss eingehalten werden, ohne Rücksicht auf die Wetterbedingungen. Der Segelplan muss so ausgelegt werden, dass das Boot in den Ursprungshafen, ohne Rücksicht auf ungünstige Wetterbedingungen, rechzeitig ankommt. Falls aber das Boot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben wird, muss der Vermieter benachrichtigt werden und der Mieter muss weitere Anweisungen abwarten. Alle weiteren Aufwendungen (Entgelt für die Übergabe des Bootes, Reisekosten des neuen Mieters, usw.) werden vom Mieter getragen. Für jeden Tag der Mietsüberschreitung kann der Vermieter den doppelten Tagessatz verlangen.
Bei Verspätungen trägt der Mieter die Verantwortlichkeit. Für jede Stunde der Mietsüberschreitung (höchstens 12 Stunden) ist der Mieter verpflichtet, 2% der entsprechenden Wochenmiete zu bezahlen.
9. VERANTWORTLICHKEIT DES MIETERS UND VERMIETERS: Bei Verletzung einer Vertragsverpflichtung muss der Mieter dem Vermieter alle entstandenen Schäden ersetzen. Falls durch das gemietete Boot Schäden gegenüber Dritten verursacht werden, durch falsche Handlungen oder Unvorsichtigkeit, entbindet der Mieter den Vermieter jeglicher Verantwortung. Falls die Forderungen des Vermieters bei der Rückgabe des Bootes nicht beglichen werden, müssen diese innerhalb von 14 Tagen vom Mietsauslauf beglichen werden. Der Vermieter und Mieter bestätigen die genauen Details in schriftlicher Form.
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Die erste Rate in Höhe von 50% des Mietspreises wird auf das Konto des Vermieters innerhalb von 8 Tagen von dem Vertragsabschluss mit dem Vermieter bezahlt. Der Rest wird mindestens 30 Tage vor dem Mietsbeginn bezahlt.
11. KAUTION: Die Kaution wird im Sitz des Vermieter mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder mit Bargeld bezahlt. Die Kaution wird dem Mieter nach dem Ablauf des Mietszeitraum in voller Höhe erstattet, falls keine Schäden entstanden sind oder keine Ausrüstung fehlt.
12. VERTRAGSKÜNDIGUNG: Falls der Mieter den Vertrag mehr als 1 Monat vor dem Mietsantritt kündigen will, wird ein Kündigungsentgelt in Höhe von 50% des Mietspreises angesetzt.
Falls der Mieter den Vertrag weniger als 1 Monat vor dem Mietsantritt kündigen will, wird ein Kündigungsentgelt in Höhe von 100% angesetzt, außer ein Ersatzmieter wird gefunden. Falls es zur Vertragskündigung kommt, muss das Kündigungsentgelt spätestens 15 Tage vor dem ursprünglichen Mietsantritt bezahlt werden. Die Zahlung ist von zusätzlichen Gebühren befreit. Damit wird er Vermieter komplett von allen anderen Verantwortlichkeiten befreit.
13. ENDBESTIMMUNGEN: Mündliche Versprechen oder Absprachen werden gültig nur wenn sie in schriftlicher Form festgehalten werden. Alle Streitigkeiten werden in Absprache geregelt.